Wie gestern und heute in den unterschiedlichsten Medien zu lesen war, hat der BGH ein Urteil über die Rückabwicklung von alten Lebensversicherungen gefällt. Diese müssen fast vollständig rückabgewickelt werden, sofern der Kunde bei Abschluss des Vertrages nicht vollständig über seine Rechte aufgeklärt worden ist bzw. nicht die Verbraucherinformationen oder Versicherungsbedingungen erhalten hat.

Das betrifft Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007.

Für genauere Informationen bitte ich Sie unter folgendem Link nachzulesen:

http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/neues-eugh-urteil-dorhen-massenruecktritte-so-schlagen-sie-profit-aus-dem-lebensversicherungsurteil_id_3494405.html

Wenn Sie davon betroffen, sich aber nicht sicher sind, ob eine Rückabwicklung für Sie in Frage kommt, kommen Sie bitte auf mich zu (christoph.freitag@financial-planning.de).

Anhand eine Kosten-Nutzen-Rechnung kann ich Ihnen das genau berechnen.