Die Nachlassplanung ist besonders für Patchworkfamilien von großer Bedeutung!

Die Nachlassplanung wird in modernen Lebensgemeinschaften oft durch neue Partner und Nachwuchs aus vorangegangenen Beziehungen erschwert.
Oft ist man sich auch nicht klar, dass der Ex-Partner durch minderjährige Kinder noch eine bedeutende Rolle bei der Erbschaftsplanung spielt.
Allerdings bietet das Erbrecht den Erblassern umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Dies setzt jedoch ein gewisses Maß an Aktivität, und den Willen sich mit dem Tod auseinanderzusetzen, voraus.

Die Welt hat dazu einen wunderbaren Artikel verfasst, im Folgenden eine Zusammenfassung.

http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article147173731/Die-Patchwork-Falle.html

Patchworkfamilien und das gesetzliches Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge zieht vorrangig die Verwandten und den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht. Sie ist im inzwischen mehr als 100 Jahre alten Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und kennt im Verwandtenerbrecht im Wesentlichen drei Kategorien: Erben erster, Erben zweiter und Erben dritter Ordnung.
Erben erster Ordnung sind Kinder und Kindeskinder
Erben zweiter Ordnung die eigenen Eltern
Erben dritter Ordnung sind Großeltern

Erblasser und Empfänger leben allerdings zunehmend in sogenannten Patchworkfamilien, also in Lebensgemeinschaften mit neuen Partnern, die nicht selten Kinder aus vorangegangenen Beziehungen mitbringen.
Auf diese Familienkonstruktionen, in die die Partner Kinder aus früheren Ehen eingebracht haben, passt das klassische Erbrecht oft überhaupt nicht.

Bei Patchworkfamilien ist erben ohne testamentarische Verfügung oft wie würfeln.

Sollte in diesen Familien auf eine erneute Heirat verzichte werden, dann greift die gesetzliche Erbfolge nicht. Bei unverheirateten Paaren, geht der überlebende Partner häufig leer aus.

Wer seinem Lebenspartner ohne Trauschein einen Teil seines Erbes zukommen lassen möchte, muss beizeiten ein Testament aufsetzen und ihn darin ausdrücklich bedenken.

Ein Testament ist unverzichtbar

Jeder, der etwas zu vererben hat oder heute aktiv für später regeln möchte, muss seinen Letzten Willen so früh wie möglich mit notariellem Beistand verfassen.
Nur so können Sie die gesetzliche Erbfolge beeinflussen und auch nach Ihrem Tod Einfluss auf Ihr Vermögen behalten.
Dadurch kann man nicht nur den neuen Lebensgefährten berücksichtigen, sondern auch ungeeignete Personen von der Erbschaft ausschließen.
Ebenso besteht die Möglichkeit der Steuersenkung bei richtiger Testamentsgestaltung.
Steht das Testament dann fest, muss es regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Warum?
Alles fließt und somit ändern sich Ihre Lebensverhältnisse, sowie Ihre Vermögenswerte.

 

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Dazu gehört eine Strategie, die das Vermögen in dieser Lebensphase sinnvoll organisiert und strukturiert, die persönlichen Bedürfnisse und Lebensrisiken gebührend berücksichtigt und dabei die nachfolgende Generation in Planungen und Gestaltungen mit einbezieht.
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